Zuständigkeiten
Der vom Gesetzesdekret Nr. 231/2001 vorgesehene Kontrollorgan ist ein autonomes und unabhängiges Kollegialorgan der Gesellschaft, das sich aus drei internen oder externen Personen zusammensetzt, über autonome Initiativ- und Kontrollbefugnisse verfügt und die Aufgabe hat, das Funktionieren und die Einhaltung des Organisations-, Management- und Kontrollmodells (Modell 231) zu überwachen und dieses zu aktualisieren.
Das Kontrollorgan hat die Aufgabe, die Anwendung des Modells 231 zu überwachen, indem es die Übereinstimmung zwischen den effektiven und den darin formell vorgesehenen Verhaltensweisen überprüft und etwaige Verstöße sowie die verantwortlichen Parteien den zuständigen Stellen meldet, damit entsprechende Maßnahmen ergriffen werden. Es führt alle Kontrollen und Untersuchungen durch, die es für die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Aufgaben als angemessen erachtet und erstattet dem Verwaltungsrat Bericht.
Das Kontrollorgan hat außerdem die Aufgabe, die Einhaltung des Verhaltenskodex kontinuierlich zu überwachen und im Rahmen der Maßnahmen, die darauf abzielen, die Einhaltung der Grundsätze der Rechtmäßigkeit, Integrität und Transparenz der Unternehmenstätigkeit sowie die Anwendung der Rechtsvorschriften im Bereich der Korruptionsprävention sicherzustellen. Es hat die Pflicht, die laut Gesetz Nr. 190/2012 dem OIV zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, wie es der vom Unternehmen verabschiedete Dreijahresplan zur Korruptionsvorbeugung und Transparenz vorschreibt.
Mitglieder des Kontrollorgans
- Patrick Bergmeister
- Claudia Sega
- Fabrizio De Simone