Häufige Fragen: Eigenschaften des Bauspardarlehens

Die Bank prüft die Kreditwürdigkeit des/der Antragstellers/in und ist nicht dazu verpflichtet, ein Bauspardarlehen zu gewähren.

Sollte die Immobilie, für die das Bauspardarlehen gewährt wurde, vermietet werden, tritt analog Art. 9 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1210 vom 20.11.2018 in Kraft. Dieser besagt, dass “bei Verkauf der Immobilie das Bauspardarlehen zurückgezahlt werden muss, es sei denn, es wird auf eine neue Erstwohnung übertragen“.

Die Passivzinsen können von der Steuer abgezogen werden, falls die einschlägigen steuerlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Eine der grundlegenden Voraussetzungen für den Steuerabzug der Darlehenszinsen ist eine Hypothek auf die Immobilie.

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