Der Wohnsitz muss innerhalb 18 Monaten ab dem notariellen Kaufvertrag, ab der Zuteilung der Wohnung im Fall von Wohnbaugenossenschaften, dem Datum der Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung oder ab dem Datum der zertifizierten Meldung der Bezugsfertigkeit oder nach Abschluss der Bauarbeiten, wenn die Baumaßnahme die Ausstellung der Bewohnbarkeitserklärung oder die Meldung der Bezugsfertigkeit nicht vorsieht (bei Kauf während der Bauphase, Wiedergewinnung oder Neubau), angemeldet werden.