Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten der Rentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind

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Es handelt sich um einen Beitrag zur Deckung der Verwaltungs- und Buchhaltungskosten der Rentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind.

Beschreibung

Dienstanbieter
Pensplan Centrum AG

Zielgruppe

Mitglieder geschlossener oder offener Rentenfonds, die nicht Partner von Pensplan Centrum sind.

Was Sie tun sollten

PDF-Formular (Version vom 01.07.2022)
Ansuchen um Rücklage anstatt der Erbringung von Dienstleistungen für Mitglieder von mit der Pensplan Centrum AG nicht konventionierten Rentenfonds (Art. 10 der mit DPReg. Nr. 12/2022 erlassenen Verordnung)

Dieses Formular muss an folgende Adresse gesendet bzw. dort eingereicht werden:

 

Was Sie tun müssen

  • Zum Zeitpunkt der Gesuchsstellung seit mindestens zwei Jahren den Wohnsitz in einer Gemeinde der Region Trentino – Südtirol zu haben;
  • Zum 1. Januar des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht, muss eine Mitgliedschaft in einem Rentenfonds, der nicht Partner von Pensplan Centrum ist, bestehen;
  • Regelmäßige Beitragszahlung in den Fonds durch die antragstellende Person im Laufe des Jahres, auf das sich der Beitrag bezieht oder Einzahlung von Beiträgen über einen Gesamtwert von mindestens 360,00 Euro durch die antragstellende Person während desselben Zeitraums.

Was Sie erhalten

Die jährlich anerkannte Betrag beträgt 13 €.

Der anerkannte Betrag wird von Pensplan Centrum AG innerhalb 90 Tagen ab Antragsstellung direkt an den Zusatzrentenfonds ausgezahlt, welchem der Antragssteller angehört.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss jährlich mit Beginn ab 1. Januar und auf jeden Fall binnen 30. Juni des Folgejahres eingereicht werden, in dem um die Rücklage angesucht wird.

Seite aktualisiert am 14/08/2024, 14:22

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