Vertragsneuheiten und -änderungen

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Vertragsneuheiten und -änderungen ab dem 1. Januar 2024

Datum:

22 Januar 2024

Lesezeit:

Beschreibung

Verlagswesen und Grafik – Industrie
Mit der Vereinbarung vom 19. Dezember 2023 wurde eine Erhöhung des Beitrags von Grafik-, Verlags-, Digital- und ähnlichen Unternehmen ab dem 1. Januar 2024 vorgesehen. Mit der Erhöhung um 0,2 % erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag für bereits 2016 eingestellte Arbeitnehmer auf 1,4 % und auf 1,9 % für diejenigen, die später eingestellt wurden.

Personal der Autonomen Region Trentino – Südtirol
Das Abkommen zur Erneuerung des Tarifvertrags für das Personal des nicht leitenden Bereichs der Autonomen Region Trentino – Südtirol für den Dreijahreszeitraum 2019 – 2021 sah eine Änderung des Beitrags für die Zusatzvorsorge vor.
Ab dem 1. Januar 2024 erhöht sich der Arbeitgeberbeitrag um einen Prozentpunkt, sofern der vom Arbeitnehmer gezahlte Beitrag mindestens drei Prozent beträgt. Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass die Änderung des Beitragssatzes durch den Arbeitnehmer bis zum 31. Dezember des betreffenden Jahres beantragt werden muss, beginnend mit dem 1. Januar des auf den Antrag folgenden Jahres.

Weitere Informationen finden Sie in den PDF-Informationsblättern zu den einzelnen Verträgen und in der Beobachtungsstelle Kollektivverträge.

Seite aktualisiert am 11/06/2024, 09:47

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