Offener Rentenfonds PensPlan Profi: Kurzinformationen

PensPlan Profi

Zielgruppe

Alle Bürger mit oder ohne Einkommen einschließlich Minderjähriger.

Was Sie hierzu wissen müssen

Der Offene Rentenfonds PensPlan Profi wurde von der Euregio Plus SGR AG gegründet und ist Partner der Pensplan Centrum AG. Dank der Zusammenarbeit mit der Gruppe Banca Etica zeichnet sich der Fonds einerseits durch Investitionen in Finanzinstrumente aus, die sozialen und ökologischen Aspekten besondere Beachtung schenken, und andererseits durch eine sog. „Lebenszyklus“-Beratung, die ausgehend vom Alter des Mitglieds das jeweils optimale Anlageszenario definiert.

Der Fonds unterliegt der Kontrolle der Aufsichtsbehörde COVIP und ist im Verzeichnis der  Rentenfonds unter der Nr. 147 eingetragen.

Nachhaltigkeit
Seit 2018 fördert der Fonds ökologische und soziale Investitionen. PensPlan Profi war einer der ersten Fonds in Italien mit fünf Investitionslinien, die den ESG-Kriterien (Environment, Social, Governance) entsprechen. Die Euregio Plus SGR AG bedient sich der Beratung durch die Etica SGR S.p.A., einer Vermögensverwaltungsgesellschaft der Banca Popolare Etica Group, um diejenigen Investitionen zu identifizieren, die es dem Fonds ermöglichen Umweltaspekte und soziale Aspekte zu fördern, welche Unternehmen, Staaten und Agenturen bereitstellen, und in die der Fonds investieren kann.

Life Cycle (Lebenszyklus)
Dieses Prinzip sieht vor, dass die Investition zum Zwecke der Vorsorge mit Annäherung an das Rentenalter zu einer allmählichen Verringerung des finanziellen Risikos führt. Das Risikoniveau des Portfolios wird in vorab festgelegten Abständen hin zur Investitionslinie mit dem geringsten Risikoniveau geändert.

Initiative „onboard Jugendliche unter 18“
Es sind Vergünstigungen für Mitglieder unter 18 Jahren vorgesehen sowie die Befreiung von den jährlichen Kosten sowie vom Solidaritätsbeitrag.

Solidaritätsbeitrag für Crowdfunding-Projekte
Beim Beitritt zum Fonds ist ein jährlicher Solidaritätsbeitrag in Höhe von 3 € zur Gewährleistung von Projekten zur finanziellen Unterstützung durch Crowdfunding-Initiativen vorgesehen, die von der Banca Etica verwaltet werden.

Was Sie tun sollten

Beitritt

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Beitrittsformular kann bei der Euregio Plus SGR AG in Bozen oder Trient, bei der Sparkasse Bozen, bei der Banca Popolare Etica oder auf elektronischem Weg eingereicht werden.

Werbemitteilung betreffend Zusatzrentenformen:
Vor dem Beitritt lesen Sie bitte den Abschnitt I „Die wichtigsten Informationen für das Mitglied“ und den Anhang „Informationen zur Nachhaltigkeit“ des Informationsblattes.

Kosten und Voraussetzungen

Kosten in der Ansparphase:

Direkte Fixkosten

zulasten des Mitglieds.

  • Beitritt: 30 € (einmalig)
  • Jahresgebühr: 17 €, 5 € für Personen, die ihren Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino – Südtirol haben, 0 € für Minderjährige
  • Solidaritätsbeitrag: 3 € für Microfinance-Projekte und wirtschaftliche Unterstützung, 0 € für Minderjährige

Indirekte Kosten

die sich auf die einzelnen Investitionslinien beziehen.

  • Linie Ethical Life High Growth: 1,35 % des Vermögens auf Jahresbasis (ISC*: 1,492 %)
  • Linie Ethical Life Growth: 1,10 % des Vermögens auf Jahresbasis (ISC*: 1,232 %)
  • Linie Ethical Life Balanced Growth: 1,00 % des Vermögens auf Jahresbasis (ISC*: 1,128 %)
  • Linie Ethical Life Conservative: 0,80 % des Vermögens auf Jahresbasis (ISC*: 0,920 %)
  • Linie Ethical Life Short Term: 0,70 % des Vermögens auf Jahresbasis (ISC*: 0,816 %)

* ISC (zusammenfassender Kostenindikator) für Mitglieder, die ihren Wohnsitz in der Autonomen Region Trentino – Südtirol haben und seit mindestens 10 Jahren im Rentenfonds eingeschrieben sind. Der zusammenfassende Kostenindikator wird von allen Zusatzrentenformen entsprechend der Vorgaben der COVIP berechnet und berücksichtigt alle Kosten der jeweiligen Investitionslinie.

Beitragszahlung

Beitritt und Beitragszahlung

Es bestehen folgende Beitrittsmöglichkeiten:

  • kollektivvertraglich: Die Beitragszahlung ist durch den jeweiligen Arbeitskollektivvertrag festgelegt. Durch die Einzahlung des Arbeitnehmerbeitrags hat das Mitglied darüber hinaus Anrecht auf einen Beitrag vonseiten des Arbeitgebers.
  • individuell:
    • Über die Höhe und Regelmäßigkeit des Beitrags entscheidet das Mitglied selbst.
    • Mit der Einschreibung über einen Arbeitsvertrag kann die anreifende Abfertigung einbezahlt werden; dies übernimmt der Arbeitgeber. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit, zusätzliche Einzahlungen per Banküberweisung oder F24 zu tätigen.
    • Als steuerlich zulasten lebende Person.

Vermögensverwaltung

Der Rentenfonds PensPlan Profi vertraut die Vermögensverwaltung dem Team der Euregio Plus SGR AG an, welches die Anlageninstrumente aus dem Investmentpool der Etica SGR S.p.A., der Kapitalanlagegesellschaft der Gruppe Banca popolare Etica, auswählt.

Der Fonds bietet die Möglichkeit, zwischen fünf verschiedenen Investitionslinien zu wählen, die sich in der Zusammensetzung der Anlagen unterscheiden. Die Wahl der Investitionslinie erfolgt entsprechend der eigenen Risikoneigung und des zeitlichen Anlagehorizonts.

Wahl der Investitionslinie

Leistungen

In der Ansparphase, also vor dem Eintritt in den Ruhestand, kann das eigene Kapital nur unter bestimmten Voraussetzungen, die von der Geschäftsordnung des Fonds vorgegeben sind, teilweise oder zur Gänze ausbezahlt werden. Um folgende Leistungen kann angesucht werden:

  • Ausgaben im Gesundheitsbereich: jederzeit bis zu 75 % der Position. Beizulegen sind ein entsprechendes Zertifikat des Südtiroler Sanitätsbetriebs und eine Kopie der Rechnungen, die die Außergewöhnlichkeit des Eingriffs bestätigen.
  • Kauf, Bau, Renovierung der Erstwohnung: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 75 % der Position. Beizulegen sind die notwendigen Dokumente.
  • Sonstige Bedürfnisse: nach 8 Jahren Mitgliedschaft bis zu 30 % der Position
  • Gesamt- oder Teilablöse bei: Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen, Invalidität, Arbeitslosigkeit, Mobilität, Lohnausgleichskasse, Ableben. Die Bedingungen sind in der Geschäftsordnung des Fonds beschrieben.
  • Übertragung: nach 2 Jahren (jederzeit bei Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzungen oder bei Verschlechterung/grundlegender Änderung der Konditionen)
  • Vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA): Bei Beendigung der Arbeitstätigkeit, mit mindestens 5 Jahren Mitgliedschaft in einer Zusatzrentenform und 5 oder 10 Jahren vor dem Eintritt in die Altersrente. Voraussetzung sind mindestens 20 Beitragsjahre für die gesetzliche Rente.

Sobald die Voraussetzungen für die Pflichtrente erfüllt werden und eine mindestens fünfjährige Mitgliedschaft im Zusatzrentenfonds besteht, kann eine Rentenleistung beantragt werden. Die Auszahlung kann, je nach angespartem Betrag, in Kapital-, Renten- oder Mischform erfolgen.

Steuern

Besteuerung der Auszahlungen

Besteuerung der Renditen

Die Renditen der Zusatzrentenfonds unterliegen einer Ersatzsteuer von 20 %. Lediglich mit 12,5 % besteuert wird der Renditenanteil, der aus der Veranlagung in Staatspapieren und ähnlichen Wertpapieren herrührt.
Die Renditen der Zusatzrentenfonds werden somit wesentlich niedriger besteuert als jene von anderen Spar- und Anlageformen, für die ein Steuersatz von 26 % zur Anwendung kommt (wie z.B. bei einem Bankkonto).
Zudem sind die Zusatzrentenfonds im Vergleich zu allen anderen Anlageprodukten von der Stempelsteuer in Höhe von 0,20 % des angereiften Kapitals befreit.

Vorteile

Steuervorteil

Die Beiträge, die in den Fonds eingezahlt werden, können bis zu 5.164,57 € vom steuerpflichtigen Einkommen in Abzug gebracht werden. Davon ausgenommen ist die Abfertigung.

Beispiel: Ein Arbeitnehmer, der Beiträge in Höhe von 1.000 € einbezahlt und eine Einkommenssteuer von 35 % zahlt, zahlt effektiv nur 650 € und genießt somit eine Steuerersparnis von 350 €.

Die Renditen und Rentenleistungen unterliegen ebenfalls einer niedrigeren Besteuerung. Werden die eingezahlten Beträge nicht in Abzug gebracht, so unterliegen sie zum Zeitpunkt der Rentenauszahlung keiner Besteuerung.

Seite aktualisiert am 27/11/2024, 13:42

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