Unter der Ablöse versteht man das Schließen und die Auszahlung eines Teils oder der gesamten Zusatzrentenposition, die vor der Erfüllung der Rentenvoraussetzungen beim Zusatzrentenfonds angereift ist.
Verlust der Voraussetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die vom Willen der Parteien abhängen: Kündigung, Entlassung usw.
Verlust der Voraussetzungen bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus Gründen, die nicht vom Willen der Parteien abhängen: Mobilität, Konkurs usw.
Verlust der Mitgliedschaftsvoraussetzung wegen Pensionierung bei weniger als fünf Mitgliedschaftsjahren beim Zusatzrentenfonds
Beendigung der Arbeitstätigkeit, die eine Arbeitslosigkeit von über 48 Monaten mit sich bringt (nur für Arbeitnehmer des Privatsektors)
Dauerinvalidität, die zu einer Reduzierung der Arbeitsfähigkeit von weniger als ein Drittel führt (nur für Arbeitnehmer des Privatsektors)
Ableben
Die Voraussetzungen für Teilablöse sind:
Beendigung der Arbeitstätigkeit, die eine Arbeitslosigkeit von mindestens 12 und höchstens 48 Monaten mit sich bringt
Eintragung des Arbeitgebers in die Mobilitätslisten
Ordentliche/außerordentliche Lohnausgleichskasse mit Beendigung der Arbeitstätigkeit
Ordentliche/außerordentliche Lohnausgleichskasse ohne Beendigung der Arbeitstätigkeit, aber einer Dauer von über 12 Monaten
Was Sie tun sollten
Das auf der Webseite des Zusatzrentenfonds zur Verfügung gestellte Formular muss ausgefüllt und gemeinsam mit den erforderlichen Dokumenten eingereicht werden. Auf dem Formular Ihres Zusatzrentenfonds sind alle Dokumente angegeben, die Sie für eine Gesamtablöse einreichen müssen.
Hinweis!
Wenn Sie Ihre Zusatzrente weiterhin erhöhen möchten, ist eine Ablöse nicht ratsam.
Beitragszahlung
Wenn Sie die Abfertigung in den Zusatzrentenfonds einzahlen, fl ießt auch die Abfertigung ein, die nach dem Ansuchen um Teilablöse während der ordentlichen und außerordentlichen Lohnausgleichskasse anreift.
Leistungen
Die Fristen für die Auszahlung der Leistungen ab dem Erhalt des vollständig und fehlerfrei ausgefüllten Ansuchens werden vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt. Bitte lesen Sie hierfür die Dokumentation Ihres Zusatzrentenfonds.
Steuern
In einigen Fällen werden Gesamtablösen höher besteuert als die Leistungen zum Zeitpunkt der Pensionierung.
Vertiefungen
Eine Ablöse bedeutet nicht, dass das Mitglied vom Zusatzrentenfonds zurücktritt. Man kann nur vom Zusatzrentenfonds zurücktreten, wenn man nie Beiträge eingezahlt hat.
Durch die Ablöse gehen Mitgliedschaftsjahre im Zusatzrentenfonds, sowie die damit verbundenen Steuervorteile und den Zugang zu Vorrechten (z. B. Vorschüssen), verloren.
Durch die Gesamtablöse geht auch das eventuelle Anrecht auf die Unterstützungsmaßnahmen der Region und somit auf das Ansuchen um die Unterstützung der Beitragszahlung in einer wirtschaftlichen Notlage verloren (Art. 10 des D.P.Reg. Nr. 75 vom 7. Oktober 2015).
In einigen Fällen werden Gesamtablösen höher besteuert als die Leistungen zum Zeitpunkt der Pensionierung.
Sollten Finanzierungsverträge vorliegen (Fünftelregelung), kann es sein, dass der gesamte Betrag an die Finanzierungsgesellschaft, mit der der Vertrag geschlossen wurde, ausgezahlt wird.
Seite aktualisiert am 22/10/2024, 14:49
Wie klar sind die Informationen auf dieser Seite?
Vielen Dank, Ihre Meinung wird uns helfen, den Service zu verbessern!