Kurzleitfaden RITA (vorzeitige, befristete Zusatzrente)

Die RITA (Rendita Integrativa Temporanea Anticipata oder vorzeitige, befristete Zusatzrente) ist eine regelmäßige Auszahlungsform des Zusatzrentenfonds bis zum Erreichen der Altersrente.

Zielgruppe

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt werden:

  • Beendigung der Arbeitstätigkeit
  • 5 Jahre Mitgliedschaft in einem Zusatzrentenfond
  • 5 Jahre bis zum Erreichen des Alters für die gesetzliche Altersrente, falls man mindestens 20 Beitragsjahre für die gesetzliche Rente aufweist, oder 10 Jahre vor Erreichen des Alters für die gesetzliche Altersrente, falls man seit mindestens 24 Monaten arbeitslos ist.

Was Sie hierzu wissen müssen

Für die Berechnung der RITA wird das angereifte Kapital durch die Jahre geteilt,ndie noch bis zum Erreichen des Alters für die gesetzliche Altersrente fehlen. Dieses beläuft sich aktuell für Arbeitnehmer/innen auf 67 Jahre.

Die Auszahlung der Raten erfolgt regelmäßig und wird vom jeweiligen Zusatzrentenfonds festgelegt

Arten und Formen

Sie können wählen, ob Sie Ihr gesamtes Kapital oder nur einen Teil Ihres angesammelten Kapitals für RITA zur Verfügung stellen.
Wenn Sie sich dafür entscheiden, Ihr gesamtes (100 %) angesammeltes Kapital für RITA zurückzulegen, wird dies als „Gesamt-RITA” bezeichnet; wenn Sie sich dafür entscheiden, nur einen Teil (<100 %) Ihres angesammelten Kapitals für eine Ratenzahlung zurückzulegen, wird dies als „Teil-RITA” bezeichnet.

Was Sie tun sollten

Um RITA zu beantragen, füllen Sie das von Ihren Rentenfonds zur Verfügung gestellte Formular aus und reichen Sie alle zur Überprüfung der Voraussetzungen erforderlichen Unterlagen ein, oder beantragen Sie es über die Online-Dienste Ihres Rentenfonds, zu dem Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten Zugang haben.

Viele Rentenfonds haben ein Dokument über die vorzeitige, befristete Zusatzrente (RITA) erstellt, in dem die Funktionsweise dieser Leistung und die dem Versicherten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten ausführlich erläutert werden. Prüfen Sie die Dokumentation auf der Website Ihres Rentenfonds.

Kosten und Voraussetzungen

Der Rentenfonds kann im Falle eines Leistungsanspruchs Kosten festlegen. Sie können die möglichen Kosten im „Kostenblatt“ auf der Website Ihres Rentenfonds einsehen.

Beitragszahlung

In caso di RITA è possibile integrare la tua posizione residua con dei versamenti volontari, che sono deducibili in dichiarazione dei redditi sempre nel limite di 5165 € annui.

Vermögensverwaltung

Das Kapital in Ihrem Zusatzrentenfonds erwirtschaftet weiterhin die Renditen der gewählten Investitionslinie.

Leistungen

Wird nur ein Teil des angereiften Kapitals für die RITA verwendet, kann das Mitglied in Bezug auf das Restkapital beim Zusatzrentenfonds mit den üblichen Voraussetzungen einen Vorschuss oder die Auszahlung in Form von Kapital und/oder Zusatzrente beantragen.

Vorteile

  • Günstige Besteuerung: Die RITA wird mit 15 % besteuert. Ab 15 Mitgliedsjahren im Zusatzrentenfonds sinkt dieser Steuersatz jedes Jahr um weitere 0,3 % bis auf 9 %.
  • Vereinbarkeit mit anderen Einkommen: Die RITA ist sowohl mit der gesetzlichen Frührente kompatibel als auch mit der vorzeitigen Arbeitseinstellung
    für betagte Arbeitnehmer/innen (isopensione), dem Arbeitslosengeld
    (NASPI) und allen Rentenvorschussarten (APE), also mit dem sozialen, freiwilligen und betrieblichen Rentenvorschuss. Genauso ist die RITA auch mit
    späteren Einkommen aus Arbeit vereinbar.
  • Flexibilität: Man kann selbst entscheiden, wie viel vom angereiften Kapital in RITA umgewandelt werden soll. Die RITA kann auch widerrufen werden.
  • Zusätzliche Beitragszahlung: Sie können weiterhin in Ihren Zusatzrentenfonds einzahlen und die Steuervorteile genießen.
  • Rendite: Das Kapital in Ihrem Zusatzrentenfonds erwirtschaftet weiterhin die Renditen der gewählten Investitionslinie.
  • Vererbung: Bei Ableben des Mitglieds während der Auszahlung der RITA wird das verbliebene Kapital gemäß den Regeln des Zusatzrentenfonds bei vorzeitigem Ableben ausgezahlt.
  • Andere Auszahlungen: Wird nur ein Teil des angereiften Kapitals für die RITA verwendet, kann das Mitglied in Bezug auf das Restkapital beim Zusatzrentenfonds mit den üblichen Voraussetzungen einen Vorschuss oder die Auszahlung in Form von Kapital und/oder Zusatzrente beantragen.

Seite aktualisiert am 17/12/2024, 13:07

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